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Kostenlose Beratung im Arbeitsrecht

Bei der ArbeitnehmerHilfe e.V. Ludwigshafen kann jeder Arbeitnehmer aus der Pfalz anrufen, sein arbeitsrechtliches Anliegen vortragen und erhält anschließend eine kostenlose Einschätzung seines Falles von einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Im Mittelpunkt steht die umfassende, kostenlose Beratung unserer Verbandsmitglieder in arbeitsrechtlichen Fragen. Häufige Themen der Beratung sind:

●    Prozesskostenhilfe und Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung
●    Ausbleiben von Lohnzahlungen
●    Abschätzung der Erfolgsaussichten einer Klage
●    Jugendschutzprobleme
●    Konflikte um die Betriebsrente
●    Fehlerhafte Arbeitszeugnisse
●    Mobbing, Schikanen und ähnliche Belastungen

Unsere Rechtsanwälte erbringen in der ArbeitnehmerHilfe Ludwigshafen alle Leistungen ehrenamtlich, darum sind die Beratungsleistungen zum Thema Arbeitsrecht für alle Arbeitnehmer kostenlos. Es müssen jedoch die Kosten für den Betrieb des Vereins bezahlt werden, die wir mit dem jährlichen Mitgliedsbeitrag von 40 Euro in etwa decken können. Wir hoffen daher, dass Sie verstehen, dass nur Mitglieder von der vollen Leistung unseres Vereins profitieren.

Warum unsere Anwälte Sie nicht kostenlos vor Gericht vertreten können?
Für die Vertretung der Mandanten sind Rechtsanwälte strikt dem Anwaltsvergütungsgesetz (RVG) verpflichtet. Hierin sind die normalen Gebührensätze für die gerichtliche oder außergerichtliche Vertretung eines Klienten festgelegt. Diese können bis um das 2,5-fache angehoben werden, wenn der Anwalt einen entsprechend erhöhten Aufwand feststellt. Um Ihnen vollständige Kostentransparenz zu gewähren, machen die Anwälte unseres Vereins von dieser Option keinen Gebrauch und berechnen nur den einfachen Tarif. Die Rechtsberatung kann er im Gegensatz zur Rechtsvertretung kostenlos durchführen, wie es bei unserer ArbeitnehmerHilfe Ludwigshafen durch die ehrenamtliche Tätigkeit geschieht.

Hinweis für Rechtsschutzversicherte
Die meisten Rechtsschutzversicherungen zahlen nur für die Vertretung eines Mandanten, aber nicht für die vorherige Beratung. Darum ist eine Mitgliedschaft in der ArbeitnehmerHilfe Ludwigshafen die perfekte Ergänzung für Rechtsschutzversicherte.

Prozesskostenhilfe
Jeder Arbeitnehmer der die Kosten für eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen kann, hat unter Umständen Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Durch diese werden auch die anfallenden Gerichtsgebühren gedeckt. Diese Hilfe wird auch für Prozesse vor dem Arbeitsgericht gewährt. Die Prozesskostenhilfe muss vom Arbeitnehmer oder seinem Rechtsanwalt beim zuständigen Arbeitsgericht beantragt werden. Eine besondere Formvorschrift für den Antrag gibt es nicht. 



Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

0621-37703290
 

Termin Arbeitsrechtsberatung:
0621-37703290

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr

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